Die Einwohner einer Großstadt wie Frankfurt schätzen normalerweise jedes noch so kleine Stück Natur, das nicht bebaut ist. Daher ist es schon etwas seltsam, dass ausgerechnet diese wenigen freien Plätze in der Natur illegal bebaut werden. Immer öfter muss sich Frankfurt mit diesen illegal gebauten Häusern befassen und mit denen auseinandersetzen, die geltende Gesetze brechen.

Viel zu hohe Zäune

Vorschriften sind für einige Menschen offenbar nur dazu da, um sie zu missachten. Das gilt besonders für die „Bauherren“, die in ihrem Freizeitgarten Häuschen bauen, die etwas überdimensioniert sind. Ein weiteres Problem sind die oft viel zu hohen Sichtschutzzäune, die die Gartenbesitzer um ihre Parzellen errichten. Auch betonierte Freiflächen für die gewerbliche Nutzung sind keine Seltenheit mehr. Das alles passiert ohne eine entsprechende Genehmigung und es handelt sich nicht um vereinzelte Fälle. Für die Naturschutzbehörde sind diese Zustände nicht mehr hinnehmbar.

Eine grobe Umweltverschmutzung

Die Umweltbehörde möchte die Bürger auf der einen Seite für das Thema der illegalen Bauten sensibilisieren, fordert aber auf der anderen Seite, die Verstöße gegen das Gesetz strenger zu ahnden. Das gilt ganz besonders für die zum Teil grob fahrlässigen Umweltverschmutzungen. Ein besonders schlimmer Fall hat nicht nur die Naturschützer erschüttert. Einer der Bauherren, die sich nicht an die Vorschriften halten, hatte sein Wohnhaus mit einer großen überdachten Terrasse erbaut. Allerdings nicht auf einem ausgewiesenen Baugrundstück, sondern in seinem Freizeitgarten. Um die Entsorgung der Abwässer hat er sich dabei leider nicht gekümmert. Auch der Zaun, den er um seinen Garten samt Terrasse und Haus gezogen hat, war viel zu hoch.

Das Umweltschutzamt setzt auf Luftbilder

Um den Bausündern besser auf die Spur zu kommen, setzt die Stadt Frankfurt auf Drohnen, die Luftbilder anfertigen. Wird einer der „Bauherren“ überführt, dann muss er eine bestimmte Frist einhalten, um das Grundstück wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das bedeutet den Abriss der Häuser und den Abbau der Zäune. Für versiegelte Flächen gilt: Der Bauherr muss die Fläche wieder begrünen. Eine nachträgliche Baugenehmigung gibt es sehr selten. In gut 90 Prozent aller überführten Bausünden geht es ohne ein Straffahren vor Gericht. Hohe Bußgelder sind selten notwendig, da sich die meisten „Bauherren“ einsichtig zeigen und zur Vernunft kommen.

Leider unterfinanziert

Nicht jede Bausünde wird sofort entdeckt, manches schwarz gebaute Haus steht jahrelang. Das liegt vor allem daran, dass es im Umweltschutzamt kaum Personal gibt. Das Amt kann sich nur drei Mitarbeiter leisten, es müssten jedoch zehn bis 15 sein. Das Umweltschutzamt ist chronisch unterfinanziert und durch den Sparzwang des Frankfurter Magistrats eigentlich pleite. Was die Mitarbeiter immer wieder antreibt, ist das mangelnde Unrechtsbewusstsein der illegalen „Bauherren“.

Ein Wohnhaus mit einem großen Pool und das mitten in einem Schutzgebiet – das gehört zu den Fällen, die die Mitarbeiter des Umweltschutzamtes auf die Palme bringen. Der überführte Bauherr versuchte sich herauszureden und führte die Häuser mit Pool an, die in der Nachbarschaft stehen. Dass für diese Häuser und Pools eine Baugenehmigung vorhanden ist, hat den störrischen Bauherrn weniger beeindruckt. Er war der Meinung, was für die Häuser in der Nachbarschaft gilt, das gilt auch für ihn.

Beitragsbild: @ depositphotos.com / ginasanders

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