Es klingt wie eine Posse, ist aber tatsächlich real: Der Frankfurter Denkmalschutz verbietet den Bewohnern einer Siedlung, Markisen und Rollläden an den Fenstern zu haben. Betroffen ist die Siedlung Westhausen, die der über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannte Architekt Ernst May in den 1930er Jahren entworfen hat. Die Häuser stehen heute unter Denkmalschutz und da passen Rollläden und Markisen so gar nicht ins Bild.

Alles muss weg

Die Häuser in der Siedlung Westhausen müssten sich eigentlich freuen, denn der Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding, hat sich entschlossen, alles gründlich zu sanieren. Vieles wird jetzt instand gesetzt und auch die Wärmedämmung kommt auf den neusten Stand. Trotzdem sind die Bewohner verärgert, denn sie müssen auf vieles verzichten. Neben den Rollläden an den Fenstern darf es in Zukunft auch keine Markisen und Überdachungen für die Terrassen mehr geben. Der Vermieter möchte, dass die Dächer alle einheitlich aussehen. Kleine Gartenhäuser aus Holz sind ebenfalls nicht mehr erlaubt. Mieter, die auf Rollläden nicht verzichten möchten, dürfen innen liegende Rollläden anbringen, aber nur im Erdgeschoss und auf eigene Kosten.

Das Gesetz gilt für alle

Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich und das gilt auch für den Denkmalschutz. Die Leiterin des Frankfurter Denkmalschutzamtes betont, das Amt sei zur Gleichbehandlung verpflichtet, schließlich handele es sich um ein Landesgesetz. Sicher sind diese Entscheidungen nicht leicht zu treffen und es ist immer wichtig, dass sowohl die Interessen des Eigentümers als auch des Denkmalschutzes gewahrt bleiben. Das Amt nutzt seinen Ermessensspielraum stets im Sinne des Eigentümers. Die Anbauten, die die Mieter in der Siedlung Westhausen ausgeführt haben, sind illegal, aber vonseiten des Denkmalamtes verzichtet man auf Rechtsmittel.

Mit der Zeit gehen

Auch wenn die Mieter verärgert sind, sie sind sich einig, dass der Denkmalschutz notwendig ist. Schließlich macht es der Denkmalschutz möglich, dass sie seit Jahrzehnten in der Siedlung wohnen können. Dabei müsste sich der Denkmalschutz aber der Zeit anpassen und es muss möglich sein, Kleinigkeiten zu verändern. Außerdem ärgert die Anwohner, dass die Häuser der benachbarten Nassauischen Heimstätte ebenfalls nicht den Vorgaben entsprechen und dass dort trotzdem nichts verändert wird. Von einer Siedlung mit einem einheitlichen Gesamtbild kann also keine Rede mehr sein. Die Bewohner wünschen sich ein ausführliches Gespräch mit dem Amt für Denkmalschutz. Sie möchten über eventuelle Möglichkeiten sprechen, um die Vorgaben ein wenig zu lockern.

Das Amt bleibt hart

Für das Denkmalamt gibt es keinen Grund, mit den Mietern der Siedlung zu diskutieren, denn diese sind nicht am eigentlichen Verfahren beteiligt. Alle, die in einem Denkmal leben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie gleichwertige Alternativen zulassen müssen, wenn diese das Denkmal nicht beeinflussen.

Ohne den Denkmalschutz gäbe es so manches schöne alte Gebäude nicht mehr. Wer in einem denkmalgeschützten Haus lebt, der kann sich eigentlich glücklich schätzen. Leider passen die Wünsche der Mieter und die Auflagen des Amtes nicht immer zusammen, wie das in der Siedlung Westhausen in Frankfurt jetzt der Fall ist. Die Mieter müssen akzeptieren, dass ihr Zuhause der heutigen Zeit angepasst wird und das für ihre Wünsche kein Platz mehr ist.

Beitragsbild: @ depositphotos.com / Katrin_Timoff

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