Dem Wahlkreis Frankfurt I fehlen 1600 Wahlberechtigte und das macht eine Wahl, wie sie die Verfassung vorschreibt, nicht mehr möglich. Es muss sehr schnell eine Nachbesserung geben, denn sonst sind künftige Wahlen wie die Landtagswahl im Oktober in Hessen in Gefahr. Da bleibt nur eins: Der Wahlkreis Frankfurt I muss einen neuen Zuschnitt bekommen, denn noch wohnen in diesem Wahlkreis im Durchschnitt weniger wahlberechtigte Bürger als in den anderen Wahlkreisen in Hessen.

Eine Klage der SPD

Die SPD-Landtagsfraktion hat auf das Problem des Frankfurter Wahlkreises aufmerksam gemacht. Jetzt musste sich ein Gericht im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung mit dem neuen Zuschnitt des Wahlkreises befassen. Die Sozialdemokraten sind der Meinung, dass es nicht mehr sicher ist, dass bei der Abstimmung bei der Landtagswahl am 28. Oktober tatsächlich alle Stimmen das gleiche Gewicht haben. Auch die Fraktionen der CDU und der Grünen sehen hier Reformbedarf, allerdings wollen sich bis nach der Wahl damit Zeit lassen. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden hingegen ist anderer Auffassung. Die Richter sind der Ansicht, dass die fünfeinhalb Monate bis zur Wahl ausreichen und sie erklärten einen Teil des Landeswahlgesetzes für ungültig.

Die unterschiedlichen Wahlkreise

Ende des letzten Jahres hat die Regierung mit den Stimmen von Grünen und CDU ein Gesetz verabschiedet. Das Gesetz besagt, dass 16 der insgesamt 55 Wahlkreise zur kommenden Landtagswahl geändert werden müssen. Es geht darum, alle möglichen Abweichungen in diesen einzelnen Wahlkreisen von mehr als 25 Prozent zu verhindern. Durchschnittlich gibt es in jedem hessischen Wahlkreis rund 80.000 Bürger, die zur Wahl gehen dürfen. Im März ist jedoch bekanntgeworden, dass durch eine fehlerhafte Berechnung der Wahlkreis Frankfurt I 27 Prozent unter der Größe eines durchschnittlichen Wahlkreises liegt. Betroffen sind die sieben Stadtteile:

  • Höchst
  • Nied
  • Sindlingen
  • Unterliederbach
  • Zeilsheim
  • Griesheim
  • Sossenheim

Da der Staatsgerichtshof die Grenze von maximal 25 Prozent für verbindlich hält, muss der Wahlkreis jetzt einen neuen Zuschnitt bekommen.

Nicht ganz so einfach

Für den Präsidenten des Staatsgerichtshofs wäre es besser gewesen, wenn die Wahlkreisreform früher stattgefunden hätte. Wahlen, so der Präsident, sind schließlich das Herz der Demokratie. Die hessische Landesanwältin Monika Böhm hat ebenfalls dafür plädiert, den Wahlkreis in Frankfurt noch vor den Wahlen Ende Oktober neu einzuteilen. Sie schlägt vor, dass diese Reform beispielsweise durch eine neu gezogene Grenze zum benachbarten Wahlbezirk 36 oder Frankfurt III geschehen soll. Nach Meinung des hessischen Innenministers ist eine Änderung des Wahlkreises jedoch nicht ganz so einfach. Dazu ist unter anderem ein Beschluss des Magistrats der Stadt Frankfurt notwendig. Hinzu kommt noch das Gesetzgebungsverfahren im hessischen Landtag, was sehr zeitaufwendig ist. Ein weiteres Problem haben die Parteien mit ihren Spitzenkandidaten, hier muss schnell eine praktikable Lösung her.

Das Gericht hat sein Urteil gefällt, jetzt ist die Stadt Frankfurt gefordert, eine Lösung für die Wahlkreisreform zu finden, mit der alle zufrieden sind. Zwar begrüßen die Parteien das Urteil, da es Rechtssicherheit schafft, aber viele sind der Meinung, dass die Zeit bis zur Landtagswahl nicht mehr ausreicht. Jetzt gilt es, die Reform auch durchzuführen, damit bei der Wahl zum hessischen Landtag am 28. Oktober 2018 alles verfassungsgemäß funktioniert.

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