Über 740.000 Menschen leben in Frankfurt, 31.000 davon haben in der Stadt der Banken ihren Zweitwohnsitz. Ab dem 1. Januar 2019 müssen diejenigen, die einen Zweitwohnsitz haben, mit einer besonderen Steuer rechnen, die rund zehn Prozent der Nettokaltmiete beträgt. So sieht es zumindest der Entwurf einer Satzung vor, worüber die Stadtverordnetenversammlung in Kürze entscheiden muss. Die neue Steuer trifft fast jeden, der in der Mainmetropole einen Zweitwohnsitz hat.
Die Metropole der Pendler
Frankfurt ist so etwas wie eine Hochburg für viele, die zur Arbeit pendeln müssen. Es sind nicht wenige, die in der Woche in Frankfurt arbeiten und nur an den Wochenenden nach Hause fahren. Viele dieser Fernpendler haben in Frankfurt einen zweiten Wohnsitz und sind nur an Sonn- und Feiertagen sowie im Urlaub an ihrem Erstwohnsitz anzutreffen. Wer an seinem angestammten Wohnsitz keinen Ehe- oder Lebenspartner hat, der muss ab dem kommenden Jahr zehn Prozent der Nettokaltmiete an die Stadt zahlen. Auch wer unter der Woche in Frankfurt in seinen eigenen vier Wänden wohnt, wird nicht verschont. In diesem Fall berechnet die Stadt zehn Prozent der Miete, die vor Ort üblich ist, als Besteuerungsgrundlage.
Die Stadt investiert
Noch bevor sich die Stadt Frankfurt über die Mehreinnahmen freuen kann, muss sie zunächst einmal investieren. Es geht dabei um die jährlichen Aufwendungen für die neuen Mitglieder der Verwaltung. Die Kosten belaufen sich nach einer Vorlage des Magistrats auf 700.000 Euro im Jahr. Das Geld ist für die acht neuen Planstellen im Frankfurter Römer sowie für Sachkosten gedacht. Die Ausgaben sind jedoch nur eine Kleinigkeit gegenüber den Einnahmen, die der Magistrat berechnet hat. Diese belaufen sich nach einer Schätzung auf mehr als zwei Millionen Euro. Der größte Teil dieser Einnahmen rechnet sich aber nicht aus der neuen Steuer, sondern durch neue Hauptwohnsitze. Mit der Einführung einer Steuer für den Zweitwohnsitz melden viele sehr wahrscheinlich ihren Hauptwohnsitz in der Stadt an. Diese Erfahrung haben zumindest viele andere Städte gemacht, in denen es die Steuer schon gibt.
Das Beispiel Wiesbaden
Am Beispiel Wiesbaden zeigt sich, wie effektiv die Androhung der neuen Zweitwohnsitzsteuer sein kann. In der Kurstadt gibt es die Steuer auf Zweitwohnsitze schon seit dem 1. Januar 2016 und seitdem beobachtet die Stadt ein seltsames Phänomen. In nur wenigen Monaten sank die Zahl der Zweitwohnsitze in Wiesbaden von knapp 30.000 auf nur noch 5300, ein Rückgang von mehr als 80 Prozent. Zum großen Teil handelte es sich dabei jedoch um sogenannte „Karteileichen“, also Personen, die zwar schon vor langer Zeit weggezogen sind, aber vergessen haben, sich abzumelden.
Für die Stadt bedeutet die Versteuerung des Zweitwohnsitzes viele Vorteile. Für die Fernpendler, die während der Woche in den Zweitwohnungen leben, gibt es aber einen schwachen Trost. Sie können die Steuer als direkte Kosten für die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommenssteuer wieder absetzen. Frankfurt profitiert mit der neuen Steuer von der Verteilung der Einkommenssteuer sowie beim kommunalen Finanzausgleich innerhalb von Hessen. Für den Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer ist immer der Wohnsitz entscheidend und dieser ist in der Regel der Gleiche wie der Hauptwohnsitz.
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