Man muß also nur den Ostersonntag ermitteln, um alle anderen unregelmäßigen Feiertage zu berechnen. Doch wie geht das?
Dazu etwas Geschichte:
Das 1. Kirchenkonzil im Jahre 325 hat festgelegt:
Ostern ist stets am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond des Frühlings.
Stichtag ist der 21. März, die "Frühlings-Tagundnachtgleiche".
Am 15.10.1582 wurde von Papst Gregor XIII. der bis dahin verwandte Julianische Kalender reformiert.
Der noch heute gültige und nach Papst Gregor benannte Gregorianische Kalender legt dabei folgendes fest:
Ein Jahr hat 365 Tage und ein Schaltjahr wird eingefügt, wenn das Jahr durch 4 oder durch 400, aber nicht durch 100 teilbar ist.
Hieraus ergeben sich die zwei notwendigen Konstanten, um den Ostersonntag zu berechnen:
Die Jahreslänge von und bis zum Zeitpunkt der Frühlings-Tagundnachtgleiche: 365,2422 mittlere Sonnentage
Ein Mondmonat: 29,5306 mittlere Sonnentage
Mit der "Osterformel", von Carl Friedrich Gauß (1777-1855) im Jahre 1800 entwickelt, läßt sich der Ostersonntag für jedes Jahr von 1583 bis 8202 berechnen.
Der früheste mögliche Ostertermin ist der 22. März. (Wenn der Vollmond auf den 21. März fällt und der 22. März ein Sonntag ist.)
Der späteste mögliche Ostertermin ist der 25. April. (Wenn der Vollmond auf den 21. März fällt und der 21. März ein Sonntag ist.)
Berechnung des Ostersonntages
Geben Sie im das Feld die gewünschte Jahrzahl ein und klicken Sie dann auf den Button um das Datum des Ostersonntags
anzuzeigen.