Buß- und Bettag (am Mittwoch vor dem Totensonntag)
Die Geschichte dieses Tages geht auf die Reformationszeit zurück, als die evangelischen Kirchenordnungen Buß- und Bettage anordneten, die zu verschiedenen Zeiten und häufig zu aktuellen Anlässen abgehalten wurden.
An diesen Tagen wurde die gesamte Bevölkerung anläßlich drohender Gefahren (z. B. bei Seuchen oder im Dreißigjährigen Krieg) öffentlich zu Buße und zum Gebet aufgerufen.
Aus dieser Tradition entstanden im Lauf der Zeit regelmäßig abgehaltene Buß- und Bettage.
1853 und 1878 beschäftigte sich die Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen damit, einen allgemeinen Buß- und Bettag einzuführen.
Als Datum einigte man sich auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag nach dem Dreifaltigkeitstag.
1995 wurde der Buß- und Bettag als staatlich-kirchlicher Feiertag in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen trotz erheblichen Protestes der evangelischen Kirche abgeschafft.
Mit dem zusätzlichen Arbeitstag sollte der Arbeitgeberanteil an der Pflegeversicherung finanziert werden.
Seither hat die öffentliche Bedeutung des Buß- und Bettag erheblich abgenommen.